AIDS: Togo bringt sich um Chancen auf Zugang zu preiswerten Medikamenten

 

Lomé, 28.02.2002: Manch einer dachte, dass das sowohl dornenreiche wie sankandalöse Thema des Zugangs armer Länder des Planeten zu den wichtigen Präparaten gegen die Verbreitung der Immunschwäche AIDS entgültig geregelt sei. Denn infolge der intensiven Medienkampagne von Nicht-Regierungsoganisationen (NGO) sowie des Gerichtsprozesses vor der südafrikanischen Justiz hatte die Welthandelsorganisation WTO im November 2001 in Doha eine versöhnliche Resolution verabschiedet: Die Entwicklungsländer dürfen in Notsituationen Lizenzbestimmungen umgehen, um sogenannte Generika zu importieren oder herzustellen. Aber weit gefehlt: 16 afrikanische frankophone Länder, darunter Togo, haben mit den Verpflichtungen des "Abkommens von Bangui" ihre Chancen auf Zugang zu preiswerten Präparaten verspielt.
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Diese Länder, die 1977 im Rahmen der Afrikanischen Organisation für den Schutz von Geistigen Eigentum (Organisation africaine de la propriété intellectuelle, OAPI), das Abkommen von Bangui unterzeichnet hatten, dürfen nur unter bestimmten Voraussetzungen billige Präparate bei Dritten einkaufen. Dieses Abkommen, so die Bestimmungen, stehe über die Landesgesetze.

In einem konkreten Beispiel: Togo verpflichtet sich, Generika nicht beim preiswerten Anbieter zu beziehen, sondern nur bei jenen, die dieses Abkommen zugesteht. Wenn man weiß, dass nicht ein einziger Unterzeichner dieses Abkommens Generika herstellt, so erscheint diese Verpflichtung als ein Geschäft mit der Armut zum Vorteil der großen Pharmaindustrie über die Köpfe der Parlamente hinweg.

Dieses Abkommen ist nun am 28. Februar 2002 in Kraft getreten und Togo zählt zu den Ländern, die es bereits ratifiziert haben. In Togo beträgt die Infektionsrate an HIV nach Regierungsangaben 8% der sexuell aktiven Bevölkerung.




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