Lomé, 28.02.2002: Manch einer dachte, dass das sowohl
dornenreiche wie sankandalöse Thema des Zugangs armer Länder
des Planeten zu den wichtigen Präparaten gegen die Verbreitung
der Immunschwäche AIDS entgültig geregelt sei. Denn infolge
der intensiven Medienkampagne von Nicht-Regierungsoganisationen
(NGO) sowie des Gerichtsprozesses vor der südafrikanischen
Justiz hatte die Welthandelsorganisation WTO im November 2001 in
Doha eine versöhnliche Resolution verabschiedet: Die Entwicklungsländer
dürfen in Notsituationen Lizenzbestimmungen umgehen, um sogenannte
Generika zu importieren oder herzustellen. Aber weit gefehlt: 16
afrikanische frankophone Länder, darunter Togo, haben mit den
Verpflichtungen des "Abkommens von Bangui" ihre
Chancen auf Zugang zu preiswerten Präparaten verspielt.
.
Diese Länder, die 1977 im Rahmen der Afrikanischen Organisation
für den Schutz von Geistigen Eigentum (Organisation africaine
de la propriété intellectuelle, OAPI), das Abkommen
von Bangui unterzeichnet hatten, dürfen nur unter bestimmten
Voraussetzungen billige Präparate bei Dritten einkaufen. Dieses
Abkommen, so die Bestimmungen, stehe über die Landesgesetze.
In einem konkreten Beispiel: Togo verpflichtet sich, Generika nicht
beim preiswerten Anbieter zu beziehen, sondern nur bei jenen, die
dieses Abkommen zugesteht. Wenn man weiß, dass nicht ein einziger
Unterzeichner dieses Abkommens Generika herstellt, so erscheint
diese Verpflichtung als ein Geschäft mit der Armut zum Vorteil
der großen Pharmaindustrie über die Köpfe der Parlamente
hinweg.
Dieses Abkommen ist nun am 28. Februar 2002 in Kraft getreten und
Togo zählt zu den Ländern, die es bereits ratifiziert
haben. In Togo beträgt die Infektionsrate an HIV nach Regierungsangaben
8% der sexuell aktiven Bevölkerung.
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